Für die Unternehmen gelten im Einzelnen folgende Regel:
Hotels/Beherbergung
Übernachtungsangebote sind nur noch für notwendige und nicht touristische Zwecke gestattet. Nach unserem Kenntnisstand weiter erlaubt sind die Beherbergung von Geschäftsreisenden und Handwerkern.
Gastronomie
Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen schließen. Restaurants und Gaststätten müssen ebenfalls schließen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zuhause.Betriebskantinen können unter Auflagen weiter geöffnet bleiben.
Körpernahe Dienstleistungen
Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Nagelstudios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie etwa Physiotherapie, Ergotherapie oder medizinisch indizierte Fußpflege ist weiterhin möglich.
Tourismus/Kultur/Sport/Freizeit
Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Dazu zählen:
Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Museen, Messen, KinosFreizeitparksAnbieter von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen, etwa Indoor-Spielplätze, Escape Rooms, Laser-Tags etc.Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche EinrichtungenProstitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen wie SM-Studios, Swinger-Clubs oder Sex-ClubsFreizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Davon ausgenommen ist der Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportsveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden. Schwimm- und Spaßbädern, Thermen und Saunen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
Finanzielle Hilfen
Für die von der temporären Schließung betroffene Unternehmen, Betriebe und Selbständige erhalten eine Nothilfe vom Bund, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag soll bei Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pauschalisiert die Fixkosten abdecken und beträgt bis zu 75 Prozent der Umsätze des Vorjahresmonats. Weitere Details wird die Bundesregierung in den kommenden Tagen bekannt geben. Der Bund wird seine Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptsächlich betroffenen Branchen verbessern.
Details/Informationsquellen
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landes, des RKI und/oder des DEHOGA bzw. der Handwerkskammern.