Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen sind:
- Sie sind nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen
- Sie treten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein
- deutsche Staatsangehörigkeit (für nichtdeutsche Staatsangehörige sind Ausnahmen möglich)
- Mindestkörpergröße: 1,60 Meter (Ausnahmen bei körperlicher Eignung sind möglich)
- gute körperliche Verfassung
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, ist eine Bewerbung unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Sie beherrschen Ihre Muttersprache in Wort und Schrift
- Sie verfügen über eine befristete Aufenthaltserlaubnis, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Sie halten sich seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland auf
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit von Albanien, Algerien, Bosnien u. Herzegowina, China, Frankreich, Griechenland, Irak, Italien, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Spanien, Türkei, Ukraine oder Ungarn
Für einen Einstieg in den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst gelten unterschiedliche Einstellungsvoraussetzungen
Mittlerer Polizeivollzugsdienst:
- mindestens mittlerer Bildungsabschluss (mittlere Reife mit einer Durchschnittsnote 3,2 oder besser beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter mittlerer Bildungsabschluss mit einer Durchschnittsnote 3,2 oder besser)
- höherer Bildungsabschluss (Fachhochschulreife, Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss)
- Einstellungsalter: 16,5 bis 32 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
- grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17"
Gehobener Dienst:
- höherer Bildungsabschluss (Abitur oder Fachhochschulreife mit einer Durchschnittsnote 3,0 oder besser, beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss)
- Einstellungsalter: höchstens 33 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
- grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17"