Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Soziales Entschädigungsrecht
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Persönlicher Kontakt
Blindenhilfe Offenburg
Telefon 0781 805 1446
Telefon 0781 805 1452
Fax 0781 805 1145
Fürsorgestelle für Kriegs- und Gewaltopfer Offenburg
Telefon 0781 805 1446
Telefon 0781 805 1452
Fax 0781 805 1145
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Bestattungsgeld/Sterbegeld nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Antrag auf Bundesblindenhilfe § 72 SGB XII (nur ergänzend zum Antrag auf Landesblindenhilfe)
- Antrag auf Gewährung von Versorgung wegen Impfschäden nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Antrag auf Landesblindenhilfe
- Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer (OEG)
- Augenfachärztliche Bescheinigung
- Hinweis zum Datenschutz - Soziales Entschädigungsrecht
- Info-Blatt zum Nachweis der Blindenhilfe
- Informationen zum Datenschutz
- Merkblatt für Opfer von Gewalttaten deutsch/englisch
- Vorblatt zum Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer (OEG)