Dienstleistungen A-Z

Sie möchten einen Hund an­mel­den, brau­chen einen neuen Rei­se­pass, möchten bauen oder evtl. hei­ra­ten?
Dies und vieles mehr kön­nen Sie bei uns auf dem Rat­haus tun. Nach­ste­hen­de In­for­ma­tio­nen hel­fen Ihnen bei der Ori­en­tie­rung.
Spre­chen Sie uns an, wir sind gern für Sie da!

Service & Dienstleistungs-A-Z  Ihrer Gemeindeverwaltung

Leistungen

Abwasser entsorgen

Als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks müssen Sie das Abwasser ordnungsgemäß entsorgen.
Das bedeutet, dass Sie das Abwasser über einen Grundstücksentwässerungskanal an die öffentliche Kanalisation anschließen müssen.

Ausnahme hiervon kann das anfallende Regenwasser sein.

Abwasser ist

  • Wasser, das durch Gebrauch verunreinigt ist,
  • Wasser, das in seinen Eigenschaften oder in der Zusammensetzung verändert ist,
  • das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser.

Kanalisationen sammeln und transportieren das Abwasser. Kläranlagen behandeln es und leiten es dann in Gewässer. Teilweise reinigen auch Industriebetriebe Abwasser und leiten es direkt in Gewässer.

Im Interesse einer gesicherten Abwasserentsorgung dürfen Sie Feuchttücher, Küchenkrepp oder Zeitungspapier nicht über die Toiletten entsorgen.
Auch Windeln und andere Hygieneartikel sowie Desinfektionstücher gehören nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll. Diese Stoffe sind reißfest und lösen sich nicht in Wasser auf.
Nur Toilettenpapier dürfen Sie über die Toilette entsorgen.

Nach derzeitigem Stand des Wissens ist eine Übertragung des Corona-Virus SARS-CoV-2 über den Weg des Abwassers sehr unwahrscheinlich. Eine Gefahr für Beschäftigte in abwassertechnischen Anlagen, in Zusammenhang mit dem Auftreten von SARS-CoV-2, besteht nach aktueller Datenlage nicht.
Die Krankheit wird im direkten Kontakt mit Erkrankten durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion übertragen. Beachten Sie trotzdem Schutzmaßnahmen wie in der TRBA 220 "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" formuliert.

Zuständige Stelle

Die Kommunen sind als Beseitigungspflichtiger in der Regel für die Entsorgung des Abwassers zuständig. Diese können Dienstleistungsunternehmen oder Zweckverbände beauftragen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Der Hauseigentümer oder die Hauseigentümerin wird zur Zahlung der Abwassergebühren von Amts wegen aufgefordert.

Informationen dazu finden Sie auch unter "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Kommunen erheben die Abwassergebühren durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.

Die Höhe der Gebühren legen die Kommunen oder Zweckverbände auf Grundlage einer eigenen Kostenkalkulation selbst fest.

Die Kosten für die Abwasserentsorgung trägt der Hausbesitzer oder die Hausbesitzerin beziehungsweise der Mieter oder die Mieterin eines Gebäudes oder Grundstücks. In jedem Haushalt gibt es einen Wasserzähler, der die Menge des verbrauchten Wassers anzeigt.

Nähere Informationen zu den Abwassergebühren, zu Ermäßigungen und besonderen Regelungen, vor allem für Neubaugebiete, können Sie in der Abwasserwassersatzung Ihrer Wohnortgemeinde nachlesen.

Freigabevermerk

Stand: 11.10.2021

Verantwortlich: Umweltministerium Baden-Württemberg

Informationen zu allen Dienstleistungen

Die Behördennummer 115 ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art und von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Gemeinde Ringsheim

Rathausplatz 1
77975 Ringsheim

  07822-8939-0
  07822-8939-12

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 16:00 - 18:00 Uhr