Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen durch Einrücken im Gemeindemitteilungsblatt und stehen zusätzlich im Internet zur Verfügung. Sie können im Rathaus Ringsheim, Rathausplatz 1, 77975 Ringsheim, während der Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden. Außerdem sind sie gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten.

Hinweis zu Satzungen

Gemäß § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.

Kontakt

Helena Gutbrod

Hauptamtsleiterin

Rathausplatz 1
77975 Ringsheim
Telefon 07822 8939 13
Fax 07822 8939 12
Gebäude Rathaus, Erdgeschoss
Raum Zimmer 2

Gemeinde Ringsheim

Rathausplatz 1
77975 Ringsheim

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Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 16:00 - 18:00 Uhr