Sperrung der Grill- und Feuerstellen in den Wäldern des Ortenaukreis

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der weiterhin hohen Temperaturen sowie des aktuell kritischen Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes hat der Ortenaukreis eine kreisweite Allgemeinverfügung erlassen.

Die Allgemeinverfügung tritt am Montag, 13. Juli 2026, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 31. August 2026.

Die derzeitige Witterung mit anhaltender Trockenheit und hohen Temperaturen führt zu einer erheblich erhöhten Waldbrandgefahr. Bereits kleinste Zündquellen können ausreichen, um Brände auszulösen.
Mit der Sperrung der öffentlichen Grillstellen soll das Risiko von Waldbränden wirksam minimiert werden.

Was ist verboten?
Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ist die Nutzung aller öffentlichen Grill- und Feuerstellen im und am Wald untersagt. 
Bitte beachten Sie, dass das Verbot auch für mitgebrachte Grills gilt - unabhängig davon ob sie mit Holzkohle, Gas oder Strom betrieben werden.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.


Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und bedanken uns für ihre Unterstützung beim Schutz unserer Wälder.

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ortenaukreis (71,6 KB)

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