Neue Grundsteuer 2025

·Transparenzregister des Landes zu Grundsteuer-Hebesätzen online (Berechnung für Ringsheim: Hebesatz zwischen 200-222 Prozent)
·Gemeinderat legt Hebesätze voraussichtlich im Oktober/November fest
 

Baden-Württemberg hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Basis für die Grundsteuer landesweit völlig neu geregelt. Einzige Bemessungsgrundlagen dafür sind künftig die Grundstücksgröße sowie der Bodenrichtwert, die mit den geltenden Hebesätzen der einzelnen Gemeinde multipliziert werden müssen, um auf den neuen Betrag der Grundsteuer zu kommen. Diese neue Grundsteuer gilt ab dem 01.01.2025.
 
Gleichzeitig ist klar, dass es aufgrund der veränderten Grundlage im Einzelfall zu großen Veränderungen kommen wird.
·Bürger/-innen mit großen Wohngrundstücken in neueren Wohngebieten oder Eigentümer/innen von unbebauten Bauplätzen werden (egal welchen Wert / welche Größe / welches Alter das Wohnhaus hat) tendenziell deutlich mehr bezahlen müssen.
·Für Eigentümer/-innen kleiner, bewohnter Grundstücke oder große Mehrfamilienhäuser wird die Grundsteuer dagegen tendenziell sinken.
 
Nahezu alle Grundstückseigentümer/-innen haben dazu Angaben gemacht / machen müssen und haben auch schon den entsprechenden Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts bekommen.
 
Die Gemeinde Ringheim betont, dass die Neuregelung der Grundsteuer nicht in der Entscheidung der Gemeinde liegt / lag, sondern dass dies durch richterliche Rechtsprechung und neue Rechtssetzung des Landes Baden-Württemberg so ist.
Gleichzeitig hat die Politik in Bund und Ländern versprochen, dass die Gemeinden durch die Neuregelungen insgesamt nicht mehr Steuern einnehmen sollen als bisher, aber auch nicht weniger („Aufkommensneutralität“ in der Gemeinde insgesamt).
 
Nun hat das Land Baden-Württemberg ein sogenanntes „Transparenzregister“ veröffentlicht / online gestellt. Darin soll für jede Gemeinde die Empfehlung des Landes an die Kommunen für einen gesamtgemeindlichen, „aufkommensneutralen“ Grundsteuer-Hebesatz veröffentlicht sein. Es soll also so sein, dass jede Gemeinde bei ungefährer Anwendung dieser Hebesätze insgesamt so viel Grundsteuer einnimmt wie vor der Neuregelung.
 
Städtetag und Gemeindetag haben das landesseitige Transparenzregister als Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung früh und klar abgelehnt. Diese ablehnende Haltung hat sich insofern nochmals bestätigt, als das Finanzministerium beim diesjährigen Grundsteueraufkommen nicht auf der aktuellen Datenbasis gerechnet hat. Weiter liegen noch nicht alle Messbescheide vor bzw. beinhalten viele Fehler. Dennoch stehen diese Zahlen nun im Raum und sind öffentlich zugänglich.
 
Für Ringsheim wurde jetzt im neuen Landes-Transparenzregister für Wohnbaugrundstücke (Grundsteuer B) der Hebesatzbereich 200 bis 222 Prozent veröffentlicht.
 
Auf dieser (recht unsicheren) Informations-Basis wird der Ringsheimer Gemeinderat im Oktober/November die neuen Hebesätze für Ringheim festlegen.
Die Gemeindeverwaltung hofft, eine bis dahin noch etwas aktualisiertere Datengrundlage zu haben.
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Damit Sie frühzeitig schon Ihre kommende Grundsteuer B ab 2025 etwas absehen können, können Sie diese ungefähr wie folgt berechnen:
 
Grundsteuermessbetrag (haben Sie vom Finanzamt erhalten)
multipliziert mit (mal)
Hebesatz (im Landes-Transparenzregister für Ringsheim 200-222 angegeben)
Dividiert durch (geteilt durch)
100
ist (gleich)
Neuer Grundsteuerbetrag ab 2025
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Für landwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) wird landesseitig keine Empfehlung/Berechnung vorgenommen, dies haben die Kommunen selbst zu berechnen bzw. analog zum bisherigen Recht festzulegen.
 
Dies vorab zur Information / Vorbereitung auf die neue Grundsteuer 2025.
 
Aufgrund der noch nicht aktuellen Daten- und Beschlusslage bitten wir Sie mindestens bis nach Festlegung des gemeindlichen Hebesatzes von Anfragen / Rückfragen bei der Gemeindeverwaltung zur neuen Grundsteuer abzusehen.
 
Die Gemeinde kann derzeit keine Angaben machen bzw. Informationen geben, auch weil zur Zeit das neue, einheitliche EDV-Programm zur neuen Grundsteuer noch nicht abschließend zur Verfügung steht.
 
Gleichzeitig hat die Gemeindeverwaltung vom Finanzamt viele fehlerhafte Bescheide, Bescheide mit falschen Eigentümern, falschen Flst.-Nrn. usw. erhalten, derzeit arbeitet die Verwaltung zunächst an der Korrektur / Klärung dieser Bescheide.
 
Ihre
Gemeindeverwaltung
 

(Erstellt am 19. September 2024)

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