Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplans "Gewerbegebiet Leimenfeld 3.0A5" mit örtlichen Bauvorschriften, Gemeinde Ringsheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Ringsheim hat am 07.11.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des B-Plans "GE Leimenfeld 3.0A5" beschlossen.
Der Geltungsbereich des B-Plans "GE Leimenfeld 3.0A5" überlagert im südöstlichen Bereich den rechtskräftigen B-Plans "GE Leimenfeld 3.0". Mit Inkrafttreten des B-Plans "GE Leimenfeld 3.0A5" wird dieser überlagerte Bereich des rechtskräftigen B-Plans " GE Leimenfeld 3.0" geändert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans, sowie des rechtskräftigen B-Plans "GE Leimenfeld 3.0" ist im nachfolgend abgedruckten Planausschnitt zeichnerisch dargestellt. Der Geltungsbereich liegt im Westen der Ortslage von Ringsheim.

Ziel und Zweck der Planung:
Ziel der Planung ist die Schaffung und Bereitstellung von gewerblichen Bauflächen, da in der Gemeinde Ringsheim weiterhin eine große Nachfrage besteht. Da in dem östlich gelegenen Gewerbegebiet „Leimenfeld 3.0“ fast keine Grundstücke mehr verfügbar sind, soll mit der Aufstellung des B-Planes dieser weiter bestehende Bedarf gedeckt werden.
Das Plangebiet befindet sich in äußerst verkehrsgünstiger Lage zum Autobahn A 5 sowie zur Bundesstraße B 3. Ringsheim ist darüber hinaus ein Nah- und Fernverkehrshalt der Bahn.
Die Gemeinde Ringsheim möchte mit der Ausweisung des Gewerbegebietes auch ihrer Funktion als Siedlungsbereich Gewerbe im Regionalplan nachkommen.
Die überplante Fläche ist im aktuellen rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ringsheim als landwirtschaftliche Fläche, in der 4. Änd. des Flächennutzungsplanes, die sich im Verfahren befindet (Offenlage durchgeführt) als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 4-wöchigen Planauslegung mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann den Entwurf des B-Plans mit den Örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom

November 2023 bis 22. Dezember 2023  (je einschließlich)

im Rathaus der Gemeinde Ringsheim während den Sprechzeiten (montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr einsehen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.ringsheim.de (Bauen & Wirtschaft / Aktuelle Bebauungsplanverfahren – Öffentliche Bekanntmachung) eingestellt. Im Rahmen der Planauslegung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Anregungen elektronisch per E-mail (an karschewski@ringsheim.de), schriftlich oder zur Niederschrift vorzutragen.
 
Ringsheim, den 16.11.2023                                   
 
gez. Weber,
Bürgermeister

Weiter Informationen finden Sie hier.

(Erstellt am 14. November 2023)

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